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Was gibt es Neues?

News

Veröffentlicht: 15. April 2019

Sehr geehrte Besucher/innen unserer Homepage!

Endlich ist es so weit. Unser Umzug in die neuen Praxis-Räumlichkeiten (in die 2. Etage im Deggs) ist weitestgehend abgeschlossen. Wir können Ihnen nun wieder unser gesamtes diagnostisches und therapeutisches Spektrum in einem neuen Ambiente anbieten. Mit großen Anstrengungen ist es dem durch eine Vielzahl fleißiger Handwerker ergänztem Praxisteam gelungen, ein deutliches Plus an Funktionalität und Geborgenheits-Atmosphäre für Sie einzurichten. Ein ganz besonderes Highlight ist dabei unsere neue digitale Röntgeneinheit, das modernste System auf dem Markt und erst zum 2. Male in Deutschland installiert. Es ermöglicht eine weitere Reduktion der Strahlenbelastung unserer Patienten aber auch eine deutliche Verbesserung der Bedienungsfreundlichkeit-und Anwendungssicherheit.

Unser gesamtes Team mit Prof. Dr. Martin, den Dres. Buvar und Varga sowie unseren hoch geschätzten MFA's steht Ihnen aktuell wieder zu unveränderten Praxisöffnungszeiten zur Verfügung.

 

Gesundheitspolitik 2019

Ab dem 1. Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder zu gleichen Teilen – inklusive des Zusatzbeitrags. Diesen hatten bislang nur die Arbeitnehmer gezahlt. Durch die Wiedereinführung dieser sogenannten paritätischen Finanzierung werden die Versicherten allein 2019 um nahezu sieben Milliarden Euro entlastet. Von der Neuregelung, die mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) kommt, profitieren auch die Rentner: Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt ab dem Jahreswechsel die Hälfte ihrer Zusatzbeiträge. Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) wurde ab dem 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent angehoben. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen die Beiträge je zur Hälfte (jeweils 1,525 Prozent). Für kinderlose Mitglieder, die 23 Jahre oder älter sind, kommt ein Kinderlosenzuschlag von 0,25 Prozentpunkten hinzu. Der Arbeitgeber beteiligt sich an diesem Zuschlag nicht.

Entlastung für Pflegekräfte, höhere Attraktivität des Berufs

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) soll ab dem 1. Januar 2019 die Personalausstattung und die Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege verbessern. Das Gesetz sieht unter anderem die Schaffung von 13.000 zusätzlichen Stellen in der Altenpflege vor (finanziert durch die Krankenkassen). In den Krankenhäusern werden die Pflegepersonaluntergrenzen ausgeweitet.

Finanzielles Plus für Eltern: Kindergeld steigt

Ab dem 1. Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder zu gleichen Teilen – inklusive des Zusatzbeitrags. Diesen hatten bislang nur die Arbeitnehmer gezahlt. Durch die Wiedereinführung dieser sogenannten paritätischen Finanzierung werden die Versicherten allein 2019 um nahezu sieben Milliarden Euro entlastet. Von der Neuregelung, die mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) kommt, profitieren auch die Rentner: Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt ab dem Jahreswechsel die Hälfte ihrer Zusatzbeiträge.

Mehr Geld für betriebliche Gesundheitsförderung in Kranken- und Altenpflege

Deutlich mehr Geld gibt es 2019 für die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Altenheimen geben. Über 70 Millionen Euro pro Jahr sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Einrichtungen dann zusätzlich für die Gesunderhaltung von Pflegekräften zur Verfügung stellen (1 Euro je Versicherten und Jahr). Mit der Maßnahme soll die Beschäftigungsfähigkeit der Pflegekräfte erhalten und der Krankenstand gesenkt werden.

Neue Beitragsbemessungsgrenze

Da die Löhne und Gehälter in Deutschland im vergangenen Jahr (2018) erneut gestiegen sind, ändert sich 2019 die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie steigt von 53.100 Euro (2018) auf 54.450 Euro im Jahr 2019. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze steigt von 4.425 Euro auf 4.537,50 Euro.

Neuerungen beim Krankengeld

Ab 1. April 2019 können alle hauptberuflich Selbstständigen wählen, ob sie sich mit oder ohne Krankengeldanspruch versichern lassen. Das Krankengeld beläuft sich auf 70 Prozent des Arbeitseinkommens, beträgt aber höchstens 105,88 Euro pro Tag. Es wird ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Versicherte können wegen desselben Leidens bis zu 78 Wochen Krankengeld erhalten.